KÜHN EDV-Beratung
Professionelle EDV-Beratung für Handwerk und KMU im Raum Hannover, Hildesheim und Umgebung seit 2007.
 

AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeines
1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote und Vertragsabschlüsse durch Laszlo Kühn bzw. durch die Firma Laszlo Kühn EDV-Beratung, auch in laufenden oder zukünftigen Geschäftsverbindungen.
Verkaufsunterlagen und Preise
2. Die Angebote und Preislisten der Firma Laszlo Kühn EDV-Beratung sind freibleibend und unverbindlich unter dem Vorbehalt einer schriftlichen Auftragsbestätigung.
Verbindlich sind nur individuell abgefasste und unterschriebene Angebote.
3. Die Preise der Firma Laszlo Kühn EDV-Beratung verstehen sich in Euro ab D-31157 Sarstedt zzgl. der im Lieferzeitpunkt gültigen Umsatzsteuer, Fracht und Verpackung und nur für den jeweiligen Einzelauftrag. Sonderleistungen werden gesondert berechnet.
4. Aufträge, für die nicht ausdrücklich feste Preise vereinbart sind, werden zu den am Tage der Lieferung geltenden Preisen gemäß Preisliste berechnet.
Lieferung
5. Die Lieferzeit gilt nur als annähernd vereinbart und beginnt mit dem Tag der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor Klarstellung aller Einzelheiten. Durch nachträgliche
Änderungs- oder Ergänzungswünsche des Bestellers verlängert sich die Lieferzeit in angemessener Weise.
6. Die Lieferung in Teilabschnitten ist zulässig. Hat die teilweise Erfüllung des Vertrages für den Besteller kein Interesse, kann dieser erst nach fruchtlosem Ablauf einer schriftlich
gesetzten Nachlieferungsfrist von vier Wochen den Rücktritt vom gesamten Vertrag erklären oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen.
Erfüllungsort, Versand und Gefahrübergang
7. Erfüllungsort für beide Teile ist D-31157 Sarstedt
8. Der Versand erfolgt auf Rechnung des Bestellers. Die Gefahr geht auf den Besteller über, sobald die Ware abgeholt oder der mit der Ausführung der Versendung bestimmten Person übergeben ist.
Zahlung
9. Zahlungen sind ohne jeden Abzug sofort nach Erhalt der Ware zu leisten. Die Firma Laszlo Kühn EDV-Beratung behält sich vor, Lieferungen gegen Nachnahme oder Vorkasse durchzuführen.
10. Gegenüber Kaufleuten ist die Firma Laszlo Kühn EDV-Beratung berechtigt, vom Fälligkeitstag an Fälligkeitszinsen in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der Deutschen
Bundesbank zu berechnen. Die Geltendmachung weitergehenden Verzugsschadens bleibt davon unberührt.
11. Wird ein Auftrag in mehreren Teilabschnitten ausgeführt, ist die Firma Laszlo Kühn EDV-Beratung berechtigt, die einzelnen Abschnitte gesondert zu berechnen. Bei Zahlungsverzug kann die Lieferung bis zur Zahlung ausgesetzt werden.
12. Diskontfähige Wechsel oder Schecks nimmt die Firma Laszlo Kühn EDV-Beratung nur aufgrund ausdrücklicher Vereinbarung und nur zahlungshalber an. Sämtliche sich hieraus
ergebenden Kosten/Auslagen sind bei der Übergabe des Wechsels/Schecks sofort bar zu bezahlen. Wechsel oder Schecks werden erst nach vorbehaltlosem Eingang des
Nettoerlöses und nur in Höhe desselben gutgeschrieben.
Aufrechnung
13. Der Besteller kann nur mit solchen Forderungen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
Eigentumsvorbehalt
14. Die Firma Laszlo Kühn EDV-Beratung behält sich das Eigentum an den gelieferten Waren bis zur
vollständigen Bezahlung des Kaufpreises vor. Bei der sog. Scheck-/Wechseldeckung bleibt der Eigentumsvorbehalt bestehen, bis die gegebenen Wechsel / Schecks eingelöst sind.
15. Gegenüber Kaufleuten gilt der Eigentumsvorbehalt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung.
16. Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist die Firma Laszlo Kühn EDV-Beratung zur Rücknahme der Ware berechtigt. In der Zurücknahme sowie
in der Pfändung des Gegenstandes im Auftrag der Firma Laszlo Kühn EDV-Beratung liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag, wenn dies gesetzlich vorgeschrieben ist oder die Firma Laszlo Kühn EDV-Beratung dies ausdrücklich schriftlich erklärt.
Gewährleistung und Haftung
17  Die von der Firma Laszlo Kühn EDV-Beratung gelieferten Gegenstände sind unverzüglich nach dem Eintreffen am Bestimmungsort auf Fehler zu untersuchen. Die Lieferung bzw. Leistung gilt als genehmigt, wenn offensichtliche Mängel oder eine offensichtliche Falschlieferung nicht innerhalb einer Ausschlussfrist von vierzehn Tagen nach Eintreffen der Ware am
Bestimmungsort schriftlich bei der Firma Laszlo Kühn EDV-Beratung gerügt werden. Nicht offensichtliche Mängel sind im kaufmännischen Verkehr innerhalb einer Ausschlussfrist von
vierzehn Tagen nach ihrer Entdeckung schriftlich zu rügen. Zur Erhaltung der Rechte des Bestellers genügt die rechtzeitige Absendung der Anzeige.
18. Die Firma Laszlo Kühn EDV-Beratung haftet nur für Fehler, in deren Folge der Kaufgegenstand nicht der vereinbarten Beschaffenheit entspricht bzw. Fehler, die die Tauglichkeit zu dem
vertraglich vorausgesetzten Gebrauch mindern. Im kaufmännischen Verkehr sind Verschleißteile sowie Schäden, die auf unsachgemäße Installation oder Benutzung sowie
von der Firma Laszlo Kühn EDV-Beratung nicht genehmigte Nachbesserungsarbeiten, Wartungstätigkeiten oder Änderungen zurückgehen, von jeder Gewährleistung ausgenommen.
19. Die Firma Laszlo Kühn EDV-Beratung übernimmt keine Gewähr, dass die Software oder Hardware unterbrechungs- oder fehlerfrei läuft und dass die in der Software oder Hardware enthaltenen Funktionen in allen vom Besteller und dessen Kunden gewählten Kombinationen ausführbar sind; für die Erreichung eines bestimmten Verwendungszwecks wird ebenfalls keine Gewähr übernommen.
20. Hardwareprodukte, die beim Gefahrübergang Fehler aufweisen, für die die Firma Laszlo Kühn EDV-Beratung nach Ziffer 18 haftet, werden nach Wahl der Firma Laszlo Kühn EDV-Beratung
nachgebessert oder ausgetauscht. Schlagen Nachbesserung oder Ersatzlieferung nachweislich fehl oder würde die Beseitigung des Mangels einen unverhältnismäßig hohen
Aufwand erfordern und wird sie deshalb verweigert, kann der Besteller nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.
21. Liegt ein Fehler vor, der die Tauglichkeit zu dem vertraglich vorausgesetzten Gebrauch erheblich mindert, stehen dem Besteller auch das Recht auf Schadensersatz und das Rücktrittsrecht zu.
22. Ergibt sich bei der Prüfung einer nach Mängelrüge erfolgten Rücksendung, dass die Mängelrüge zu Unrecht erfolgt ist, ist die Firma Laszlo Kühn EDV-Beratung berechtigt, eine
verkehrsübliche Vergütung für die Prüfung der Ware und die Kosten für den Versand zu berechnen.
23. Gegenüber Kaufleuten wird die Haftung für anfängliches Unvermögen auf das Fünffache des Überlassungsentgelts sowie auf Schäden begrenzt, mit deren Entstehung im
Rahmen einer Softwareüberlassung typischerweise zu rechnen ist.
24. Im Übrigen haftet die Firma Laszlo Kühn EDV-Beratung unbeschränkt nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie bei der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit auch
seiner gesetzlichen Vertreter/leitenden Angestellten. Für das Verschulden sonstiger Erfüllungsgehilfen haftet die Firma Laszlo Kühn EDV-Beratung nur im Umfang der Haftung für
anfängliches Unvermögen.
25. Für leichte Fahrlässigkeit haftet die Firma Laszlo Kühn EDV-Beratung nur bei Verletzung einer Kardinalpflicht und nur im Umfang der Haftung für anfängliches Unvermögen (Ziffer 23). Im
übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.
26. Die Haftung für Datenverlust wird auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre. Dem Kunden ist bekannt, dass er im Rahmen seiner Schadensminderungspflicht insbesondere für regelmäßige Sicherung (täglich) seiner Daten
zu sorgen hat. Im Falle eines vermuteten Software- oder Hardwarefehlers sind alle zumutbaren zusätzlichen Sicherungsmaßnahmen zu ergreifen.
27. Gegenüber Kaufleuten verjähren sämtliche Gewährleistungsansprüche innerhalb eines Jahres.
Verbindlichkeit des Vertrages, Nebenabreden
28. Die Unwirksamkeit einzelner Klauseln eines Vertrages oder der Geschäftsbedingungen berührt die Gültigkeit der übrigen Klauseln nicht. Anstelle der unwirksamen Klausel gilt eine
Klausel, die wirksam ist und dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt.
29. Nebenabreden bedürfen zu ihrer Einbeziehung in den Vertrag der Schriftform.
Gerichtsstand und Recht
30. Ist der Besteller ein Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der
Geschäftsverbindung, insbesondere für Streitigkeiten aus Überlassung und Pflege von Software sowie der Nutzung im Zusammenhang damit stehender Services, D-31157 Sarstedt. Das gleiche gilt, wenn der Besteller keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat.
31. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).